Der Begriff class action (Sammelklage) bezeichnet die kollektiven Schadensersatzklagen, die ermöglichen, durch ein einziges Zivilverfahren, mehrere Bürger zu entschädigen, welche durch die selbe Handlung einer öffentlichen oder privaten juristischen Person einen Schaden erlitten haben.
Seit dem 1. Jänner 2010 können Bürger eine class action auch aus Eigeninitiative einleiten, betreffend Ereignisse, die nach dem 16 August 2009 zu Stande gekommen sind.
Die Anzahl der Schadenersatzklagen gegen Unternehmen könnte infolge dieser Neuigkeit zunehmen, da sie die Prozesskosten erheblich einschränkt, und somit das größte Hindernis beseitigt, das oft den Verbraucher dazu bewegt, auf die Klage zu verzichten.
Durch Sammelklage schützbaren Rechte
Die class action ist in folgenden Fällen möglich:
a) Schutz von identischen vertraglichen Rechten mehrerer Verbraucher, entstehend aus derselben Handlung eines Unternehmens, einschließlich Rechte aus nach Art. 1341 und 1342 ZGB abgeschlossenen Verträge.
Bespiele:
• nachteilige Klauseln (sog. clausole vessatorie)
• Steigerung von Preisen, Tarifen, Versicherungspolizzen, die die Inflationsanpassung beträchtlich überschreitet;
• Schwerwiegende Mängel im Transport von Personen oder Waren;
• Betrug oder grobe Nichterfüllungen zum Schaden von mehreren Verbrauchern;
b) Schutz der Rechte von Endverbrauchern eines gleichen Produktes desselben Herstellers, auch ohne direktes Vertragsverhältnis.
Beispiele:
• Mängel eines Produktes, die nicht von der Gewährleistung gedeckt sind bzw. nicht gemäß Gewährleistung repariert werden;
• Gesundheitsschäden, die von einem selben Medikament mehreren Verbrauchern verursacht werden.
c) Schutz von identischen Rechten zum Ersatz von Schäden, die Verbraucher aufgrund von unlauteren Geschäftspraktiken bzw. wettbewerbswidrigen Handlungen erlitten haben.
Im Gegenteil zur amerikanischen class action, sind in Italien keine „punitive damages“ vorgesehen. Es handelt sich hierbei um Ausgleichszahlungen, die auch beträchtlich höher als der tatsächlich erlittene Schaden sein können.
Voraussetzungen für die Einleitung einer class action:
Die Einleitung einer class action unterliegt folgenden Voraussetzungen:
1. Diese muss triftig sein;
2. Es darf kein Interessenskonflikt bestehen;
3. Das geschützte Recht muss im Verhältnis zum kollektiven Interesse stehen;
4. Der Kläger muss in der Lage sein, die Interessen der zu schützenden Klasse angemessen zu vertreten.
Diese Bedingungen reduzieren erheblich die Anwendungsmöglichkeiten der class action.
Vergleichsangebot
Sollte das Unternehmen die Sammelklage verlieren, kann es einen Vergleich in Anspruch nehmen, der die Auszahlung einer Geldsumme als Schadenersatz vorsieht. Der entsprechende Antrag muss innerhalb von 60 Tagen ab Urteilszustellung eingereicht werden.
Wenn das Vergleichsangebot nicht fristgemäß eingereicht wird, bzw. abgelehnt wird, folgt eine weitere Schlichtungsphase, wo die Parteien eine Einigung bezüglich des Schadenersatzes finden können. Sollte auch diesmal kein Kompromiss getroffen werden, müssen die Verbraucher einen gewöhnlichen Prozess in die Wege leiten.
Trotz all dieser Beschränkungen bleibt die Sammelklage eine interessante Lösung für die Geschädigten, wo das Schadenausmaß keine individuelle Klage rechtfertigt.