Nicht nur technisches, sondern auch ästhetisches Know-how lässt sich gegen "geistigen Diebstahl" schützen. So kann das Design von neu gestalteten Oberflächen wie textile Stoffe oder Tapeten als Muster, aber auch die neue Formgebung von z. B. Haushaltsgeräten, Möbeln, Modeschmuck oder Zahnbürste als Modell beim Italienischen Patent- und Markenamt eingetragen werden. Voraussetzung für eine Eintragung ist eine tatsächlich neue und eigentümliche Gestaltung des Musters oder Modells. Das Design kann charakterisiert sein durch die Anordnung von Linien, Konturen, Farben, Flächen oder durch das verwendete Material.
Der Inhaber eines Muster- oder Modellschutzes kann anderen verbieten, Produkte mit gleichem oder ähnlichem Design zu gewerblichen Zwecken zu gebrauchen, also herzustellen, ein- oder auszuführen. Es ist auch möglich, mit einer einzigen Anmeldung den Schutz für mehrere Muster und Modelle anzufordern ("Sammelanmeldung"), falls diese der selben Warenklasse der internationalen Klassifikation der Muster und Modelle angehören.
Die Registrierung des Musters oder Modells gilt für fünf Jahre ab dem Hinterlegungsdatum. Der Rechtsinhaber kann die Schutzfrist um einen oder mehrere Zeiträume von jeweils fünf Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren ab dem Tag der Anmeldung verlängern lassen.
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- Formulare und Anleitungen zur Hinterlegung
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- Recherchen und online–Datenbanken
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