Mit der Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten haben Sie bei erfolgreicher Eintragung einen eigenständigen immateriellen Vermögenswert geschaffen. Eingetragene bzw. erteilte Schutzrechte sichern Ihnen umfangreiche Rechte und eröffnen Ihnen unterschiedliche Formen der Nutzung:
Sie vergeben eine Lizenz zur Nutzung ihres Patentes oder Ihrer Marke, sie verkaufen oder vererben Ihr Patent oder Ihre Marke. Es kann aber durchaus auch vorkommen, dass sich die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens, die Anschrift oder die Firmenbezeichnung ändern. Auch kann es sein, dass Sie sich entscheiden, auf bestimmte Klassen des Waren- oder Dienstleistungsverzeichnisses nach der Hinterlegung einer Marke zu verzichten oder Sie Ihren Antrag auf eine Patenterteilung ganz zurücknehmen möchten.
Alle Änderungen in Bezug auf Ihre gewerblichen Schutzrechte müssen dem Italienischen Patent- und Markenamt mittels eines Antrages mitgeteilt werden.
Abänderungen (Änderung der Adresse oder der Gesellschaftsform des Antragstellers)
Umschreibungen (Übertragung von Schutzrechten, Abtretungen)
Verzichte und Rücknahmen (Verzichte, Einschränkung der Klassen für Marken)