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Beschwerde und Widersprüche

 

Anmelder und Inhaber von gewerblichen Schutzrechten können besondere Verwaltungsverfahren direkt vor dem Italienischen Patent- und Markenamt einleiten.

Es ist möglich:

  • der Registrierung von neuen Marken durch das Widerspruchsverfahren entgegen zu wirken, oder

  • eine Beschwerde gegen Entscheidungen des Italienischen Patent- und Markenamtes einzureichen.

 
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