Das Verzeichnis ist die zuständige Behörde für die Eintragung von Unternehmen, welche folgende Tätigkeiten ausüben:
- Sammlung und Transport von nicht gefährlichen Abfällen und/oder gefährlichen Abfällen
- Sanierung von verunreinigten Standorten oder Asbestsanierung
- Handel und Vermittlung von Abfällen.
Das Verzeichnis setzt sich aus den folgenden Organen zusammen:
- Nationales Komitee, mit Sitz beim Umweltministerium
- 19 regionale Sektionen und zwei Landessektionen (Trient und Bozen). Der Sitz dieser Sektionen ist bei den Handelskammern der jeweiligen Hauptstadt der Region beziehungsweise in den Landeshauptstädten Trient und Bozen.
Die gesetzesvertretende Verfügung Nr. 205 vom 3. Dezember 2010, welche die EU-Richtlinie 2008/98 über die Abfälle umsetzt, ändert den Art. 212 der G.V. 152/2006 und reformiert dadurch die Regelung des Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe >>>