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Leitfaden

 

Das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe ist das Berufsverzeichnis für die Eintragung von Unternehmen, welche die in der nachstehenden Tabelle angeführten Tätigkeiten ausüben.

Das Verzeichnis wird in Kategorien unterteilt, wobei sich jede Kategorie aufgrund folgender Kriterien in Klassen unterteilt:

  • Anzahl der Einwohner, für welche der Dienst ausgeführt wird
  • jährlich behandelte Abfallmenge, in Tonnen ausgedrückt
  • Sanierungskosten

Tätigkeiten für welche die Pflicht zur Eintragung in das Verzeichnis besteht:

Voraussetzungen 

Voraussetzungen

  • Kategorie 1: Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen

Klassen
Voraussetzungen

  • Kategorie 2: Sammlung und Transport von nicht gefährlichen Abfällen die den vereinfachten Verwertungsverfahren im Sinne des MD vom 05. Februar 1998 unterliegen. Der Art. 212 der G.V. 152/06, abgeändert vom Art. 25 der G.V. 205/10 sieht die Eintragung in die Kat. 2 nicht mehr vor. Laut Rundschreiben des Nationalen Komitees Nr. 240 vom 09/02/2011 können Eintragungen sowie Erneuerungen der Eintragungen nicht mehr vorgenommen werden.

Klassen
Voraussetzungen

  • Kategorie 3: Sammlung und Transport von gefährlichen Abfällen die den vereinfachten Verwertungsverfahren im Sinne des MD vom 12. Juni 2002, Nr. 161 unterliegen. Der Art. 212 der G.V. 152/06, abgeändert vom Art. 25 der G.V. 205/10 sieht die Eintragung in die Kat. 3 nicht mehr vor. Laut Rundschreiben des Nationalen Komitees Nr. 240 vom 09/02/2011 können Eintragungen sowie Erneuerungen der Eintragungen nicht mehr vorgenommen werden. 
     

Klassen
Voraussetzungen

  • Kategorie 4: Sammlung und Transport von nicht gefährlichen Sonderabfällen, die von Dritten erzeugt werden

Klassen
Voraussetzungen

  • Kategorie 5: Sammlung und Transport von gefährlichen Abfällen

Klassen
Voraussetzungen

Klassen
Voraussetzungen

  • Kategorie 9: Sanierung von Standorten

Klassen
Voraussetzungen

  • Kategorie 10: Sanierung von asbesthaltigen Standorten

Klassen
Voraussetzungen


Sonderbetriebe, Konsortien und Gesellschaften welche öffentliche Dienste wovon in der G.V. vom 18. August 2000, Nr. 267 verwalten, die die Tätigkeit der Bewirtschaftung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen im Interesse von Gemeinden oder Gemeindekonsortien ausüben, tragen sich im vereinfachten Verfahren, in die Kategorien 1, 6A, 6D und 6H ein.

Weitere Informationen >>>

Für die Eintragung in das Verzeichnis sind folgende Verfahren vorgesehen:

 


 
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