Das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe ist das Berufsverzeichnis für die Eintragung von Unternehmen, welche die in der nachstehenden Tabelle angeführten Tätigkeiten ausüben.
Das Verzeichnis wird in Kategorien unterteilt, wobei sich jede Kategorie aufgrund folgender Kriterien in Klassen unterteilt:
- Anzahl der Einwohner, für welche der Dienst ausgeführt wird
- jährlich behandelte Abfallmenge, in Tonnen ausgedrückt
- Sanierungskosten
Tätigkeiten für welche die Pflicht zur Eintragung in das Verzeichnis besteht:
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Kategorie 1: Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen
Klassen
Voraussetzungen
-
Kategorie 2: Sammlung und Transport von nicht gefährlichen Abfällen die den vereinfachten Verwertungsverfahren im Sinne des MD vom 05. Februar 1998 unterliegen. Der Art. 212 der G.V. 152/06, abgeändert vom Art. 25 der G.V. 205/10 sieht die Eintragung in die Kat. 2 nicht mehr vor.
Laut Rundschreiben des Nationalen Komitees Nr. 240 vom 09/02/2011 können Eintragungen sowie Erneuerungen der Eintragungen
nicht mehr vorgenommen werden.
Klassen
Voraussetzungen
- Kategorie 3: Sammlung und Transport von gefährlichen Abfällen die den vereinfachten Verwertungsverfahren im Sinne des MD vom 12. Juni 2002, Nr. 161 unterliegen. Der Art. 212 der G.V. 152/06, abgeändert vom Art. 25 der G.V. 205/10 sieht die Eintragung in die Kat. 3 nicht mehr vor. Laut Rundschreiben des Nationalen Komitees Nr. 240 vom 09/02/2011 können Eintragungen sowie Erneuerungen der Eintragungen nicht mehr vorgenommen werden.
Klassen
Voraussetzungen
Klassen
Voraussetzungen
- Kategorie 5: Sammlung und Transport von gefährlichen Abfällen
Klassen
Voraussetzungen
Klassen
Voraussetzungen
- Kategorie 9: Sanierung von Standorten
Klassen
Voraussetzungen
Klassen
Voraussetzungen
Sonderbetriebe, Konsortien und Gesellschaften welche öffentliche Dienste wovon in der G.V. vom 18. August 2000, Nr. 267 verwalten, die die Tätigkeit der Bewirtschaftung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen im Interesse von Gemeinden oder Gemeindekonsortien ausüben, tragen sich im vereinfachten Verfahren, in die Kategorien 1, 6A, 6D und 6H ein.
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Für die Eintragung in das Verzeichnis sind folgende Verfahren vorgesehen:
- Vereinfachtes Eintragungsverfahren
- Ordentliches Eintragungsverfahren