Abfallbewirtschaftung im Allgemeinen
Wie ist der Bereich Abfallbewirtschaftung im Sinne der geltenden Bestimmungen aufgebaut? Welche Pflichten gibt es und welche Verantwortung ist damit verbunden?
Welche Genehmigungen müssen eingeholt werden? Ist es möglich, Abfälle im Betrieb zu lagern?
Informationen über:
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Bereich „Gesetzgebung" oder direkt in unserem Amt (siehe Kontakte).
Einstufung der Abfälle
Was ist das europäische Abfallverzeichnis? Wie erfolgt die Einstufung der Abfälle und die Ermittlung des passenden Abfallcodes?
Informationen über den Aufbau des Verzeichnisses und dessen korrekte Anwendung können aus dem Leitfaden
„Das neue europäische Abfallverzeichnis (PDF 826 KB)" entnommen werden.
Die Abfallkennziffern sind aus dem Europäischen Abfallverzeichnis (PDF 86 KB) ersichtlich.
Der Abfallerkennungsschein
Grundsätzlich muss jeder Abfalltransport von einem Abfallerkennungsschein begleitet werden.
Was versteht man unter Abfallerkennungsschein? Wann und wie muss dieser ausgestellt werden? Wo können die entsprechenden Formulare vidimiert werden?
Der Leitfaden „der Abfallerkennungsschein" steht derzeit wegen der letzten Gesetzesänderungen wovon in der GV 205/2010 nicht zur Verfügung.
Das Abfallregister
Wer ist zur Führung verpflichtet? Wie und wann müssen die Eintragungen vorgenommen werden? Welche Verbindung besteht zum Abfallerkennungsschein und zur jährlichen MUD-Erklärung?
Der Leitfaden „das Abfallregister " steht derzeit wegen der letzten Gesetzesänderungen wovon in der GV 205/2010 nicht zur Verfügung.
Nummerierung und Vidimierung des Abfallregisters
MUD-Erklärung
Eine detaillierte Übersicht zu diesem Thema ist auf der Seite „Jahresumwelterklärung MUD" verfügbar.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (italienische Abkürzung RAEE)