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Elektro- und Elektronikgeräte (AEE) und deren Abfälle (RAEE)

 

Elektro- und elektronische Altgeräte

Mit gesetzesvertretendem Dekret Nr.  151/2005 vom 25. Juli 2005, welches seit 13. August 2005 in Kraft ist, wurden folgende EG-Richtlinien übernommen:

  • 2002/95/EG (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten)
  • 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte)
  • 2003/108/EG (Änderung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte)    

Das Dekret berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus der elektrischen und elektronischen Geräte, von der Projektierung, zum Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bis hin zur korrekten Bewirtschaftung deren Abfälle durch die getrennte Sammlung, die Behandlung und die Verwertung.

Mit dem Ministerialdekret Nr. 65/2010, welches seit 19. Mai 2010 in Kraft ist, wurde eine vereinfachte Bewirtschaftungsart der Elektro- und Elektronikaltgeräte für Vertreiber, Installateure und Servicestellen eingeführt.

Näheres zum Thema:

Was versteht man unter Elektro- und Elektronikgeräte ?

Welche Produkte sind vom neuen Gesetz betroffen ?

Wer ist Hersteller und/oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten ?


Abfälle von elektrischen und elektronischen Geräten (RAEE) und Datenschutzgesetz - Verfügung der Datenschutzbehörde (Garante Privacy) vom 13. Oktober 2008


 

 
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