Mit Dekret Nr. 185 vom 25. September 2007, welches seit 20. November 2007 in Kraft ist, wurde das Nationale Register jener Subjekte ins Leben gerufen, welche zur Finanzierung der Bewirtschaftungssysteme der Elektro- und Elektronikaltgeräte verpflichtet sind.
Zur Eintragung in das Register sind die im Sinne des Art. 3, Abs. 1, Buchst. m) des Dekretes 151/2005 eingestuften "Hersteller" verpflichtet. Die Eintragung erfolgt, ausschließlich auf telematischem Wege, bei der gebietszuständigen Handelskammer.
Der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushalten kann diese Geräte nur nach erfolgtem Beitritt bei einem Kollektivsystem und nach der Eintragung, ausschließlich auf telematischem Wege in das AEE-Register bei der gebietszuständigen Handelskammer in Verkehr bringen.
Der Hersteller von gewerblichen Elektro- und Elektronikgeräten kann diese Geräte nur nach der Eintragung, ausschließlich auf telematischem Wege in das AEE-Register bei der gebietszuständigen Handelskammer in Verkehr bringen.
Die Hersteller dieser Geräte kommen der Finanzierungspflicht für die Sammlung, den Transport, der Behandlung, der Verwertung und der Beseitigung der Altgeräte individuell, oder durch Teilnahme an ein Kollektivsystem oder durch Teilnahme an ein geeignetes System nach.
Es ist demnach nicht möglich, Geräte in Verkehr zu bringen, wenn nicht zuvor die vorgesehene Eintragung in das Register erfolgt ist. Bei Vergehen sind im Sinne des Art. 16, Abs. 7 der G.V. 151/2005 Verwaltungsstrafen von 30.000 bis zu 100.000 Euro vorgesehen.
Innerhalb von 30 . Tagen ab Vergabe der Eintragungsnummer, muss diese vom Hersteller auf allen Handelsdokumenten angeführt werden.
Zur Eintragung in das Register oder zur Mitteilung nachträglicher Änderungen, ist die digitale Unterschrift notwendig.
Anleitungen zur Verwendung der Carta Nazionale dei Servizi (CNS) und des business key
Für die Eintragung in das AEE-Register müssen die betroffenen Subjekte folgende Einzahlungen:
- Sekretariatsgebühren in der Höhe von 30,00.- €;
- Stempelgebühren in der Höhe von 14,62.- €
wie folgt, vornehmen:
- auf das Postkontokorrent 251397, lautend auf die Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen. Als Zahlungsgrund ist "Eintragung in das AEE-Register" anzuführen. Es sind dabei Erlagsscheine mit drei Abschnitten zu verwenden. Einer dieser Abschnitte ist, nach erfolgter Zahlung, dem Amt für Umweltschutz der Handelskammer Bozen zuzusenden; oder
- auf das Kontokorrent der Sparkasse Bozen IBAN IT 92 G 06045 11619 000000000530, BIC CRBZ IT 2B 107. Als Zahlungsgrund ist folgendes anzuführen: „Eintragung in das AEE-Register”.
zusätzlich sind, nur bei der Eintragung, Konzessionsabgaben in Höhe von 168,00.- € auf das Postkontokorrent Nr. 8003 zugunsten der “Agenzia delle Entrate – Centro Operativo di Pescara” einzuzahlen. Als Zahlungsgrund ist “8617 - altri atti" anzuführen. Einer dieser Abschnitte ist, nach erfolgter Zahlung, beim Amt für Umweltschutz der Handelskammer Bozen einzureichen.
Die eingetragenen Hersteller sind weiter verplichtet, alle Änderungen bezüglich der anlässlich der Eintragung mitgeteilten Daten sowie die eventuelle Auflassung der Tätigkeit, welche die Eintragung notwendig gemacht hat, mitzuteilen. Weiter müssen sie jährlich die Mengen und die Art der elektrischen und elektronischen Geräte mitteilen, die inverkehr gebracht, gesammelt, wiederverwendet und recycled wurden.
Auflassung der Tätigkeit
Jene Unternehmen, welche ihre Tätigkeit auflassen, müssen sich vorerst vom AEE-Register streichen und anschließend vom Handelsregister. Andernfalls müssen sie bei der gebietszuständigen Handelskammer einen Streichungsangtrag einreichen und die Handelskammer führt die Streichung von Amts wegen durch.
Im Falle von Änderungen oder Streichung sind Sekretariatsgebühren in der Höhe von 30,00.- € mit dem entsprechenden Zahlungsgrund und Stempelgebühren in der Höhe von 14,62.- € zu entrichten.
Handbücher für die Eintragung/Änderungen/Streichung