Die Aufklärung der Kundschaft erfolgt über ein
- Datenblatt und ein
- Etikett
welches auf dem zum Verkauf angebotenen, zu verleihenden, zu verleasenden oder anderweiteitig dem Endverbraucher angebotenen Gerät, angebracht wird. Die Zusammensetzung der Energieverbrauchsetikettierung hängt von der Art des Erzeugnisses ab.
Diese ist verpflichtend sofern das Erzeugnis in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.
(Die Richtlinie 92/75/EWG, innerhalb der Republik Italien mittels DPR 107 von 1998 umgesetzt, wird ab 20.06.2011 durch die Richtlinie 2010/30/EG ersetzt):
Richtlinien
- Kühl- und Gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte;
(Richtlinie 94/2/EWG umgesetzt mittels MD vom 2 April 1998, welches aufgrund der Richtlinie 2003/66/EG über das MD vom 21 September 2005 geändert wurde)
- Maschmaschinen und Wäschetrockner sowie entsprechende Kombinationsgeräte;
(Richtlinie 95/12/EG - Waschmaschinen;
Richtlinie 95/13/EG - Wäschetrockner;
Richtlinie 96/60/EG - Kombinationsgeräte - umgesetzt über MD vom 7 Oktober 1998)
- Geschirrspüler;
(Richtlinie 97/17/CE umgesetzt mittels MD 10 November 1999)
- Backöfen;
(Richtlinie 2002/40/EG umgesetzt mittels MD vom 2 Jänner 2003)
- Warmwasserbereiter und Warmwasserspeichergeräte
- Lichtquellen;
(Richtlinie 98/11/EG umgesetzt mittels MD 10 Juli 2001)
- Klimageräte.
(Richtlinie 2002/31/EG umgesetzt mittels MD 2 gennaio 2003)