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CE-Markierung

 

Das für bestimmte Warengruppen verpflichtend anzubringende europäische Kennzeichen attestiert die Einhaltung der Mindestanforderungen zur Sicherheit.

Die Europäische Gemeinschaft hat Erzeugnisse mit vermeidbaren Anwendungsrisiken identifiziert. Für diese wurden über Richtlinien Mindestsicherheitsanforderungen erlassen. 

Die Produktgruppen welche der verpflichtenden CE-Markierung unterliegen umfassen u.a. Spielwaren, elektrische oder elektronische Geräte, Sonnen- und Sichtbrillen, Gasverbrauchsgeräte, Druckbehälter, usw.


 

Die ordnungsgemäße Anbringung der CE-Markierung kann in folgenden Schritten zusammengefasst werden:

  • Betroffene Produktgruppen ausmachen   Der Wirtschaftstreibende stellt fest ob seine Erzeugnisse in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer europäischen Sicherheitsrichtlinien fällt.
    Sofern dies nicht der Fall ist, reicht die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen.
  • Maßnahmen zur Sicherheit umsetzen   Der Verantwortliche für die Einbringung des Erzeugnisses in den Markt unterwirft das Erzeugnis dem von den diesbezüglichen Richtlinien festgesetzten Bewertungsverfahren. Dessen Ablauf ist abhängig von
    • Charakteristiken des Erzeugnisses (Z.B. Behälter die einem Druck über 50 bar standhalten sollen);
    • der Anwendung von harmonisierten technischen Normen durch den Hersteller. 
      Beim Auftreten hoher Risiken können Maßnahmen zu deren Einschränkung über dettaillierte Analysen oder auch Kontrollfunktionen durch Dritte Stellen vorgesehen sein.
  • Die Beweispflicht erfüllen   Die selben Verantwortlichen haben überdies die  Konformitätserklärung und etwaige weitere Unterlagen zu erstellen und aufzubewahren. 
  • Anbringung der CE-Markierung    Der Verantwortliche für die Einbringung des Erzeugnisses in den Markt kann anschließend die gebotene CE-Markierung anbringen

 
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