Diese folgende Ausführung gibt einen Überblick über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Italien in Bezug auf
- die Kennzeichnungspflicht von Edelmetallen und
- die Eintragung in ein eigenes Register der Hersteller und Importeure von Edelmetallen.
Die in diesem Bereich tätigen Personen (Hersteller, Hersteller und Importeure von Edelmetallen) müssen sich an folgende wesentliche Gesetzesbestimmungen halten:
- gesetzesvertretendes Dekret 22. Mai 1999, Nummer 251 (Ordnung über die Feingehaltstitel und Identifikationsmarken der Edelmetalle)
- Dekret des Präsidenten der Republik vom 30. Mai 2002, Nummer 150 (Durchführungsbestimmungen).
Die eben genannten Normen ersetzen das alte Gesetz Nummer 46 vom 30. Jänner 1968. Die Neuerungen betreffen weniger die technischen Aspekte als viel mehr entsprechende Vorschriften und Regelungen im Sinne des freien Warenverkehrs innerhalb der EU.
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