Kontrollstelle für Weine
Kontrollstelle für die Zertifizierung der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung „Südtirol oder Südtiroler“ und „Kalterer oder Kalterersee“ laut EU-Verordnung Nr. 479/08 und Ministerialdekret vom 29. März 2007 und für Weine mit fakultativer Angabe von Jahrgang und/oder einen oder mehreren Sorten (vini varietali)
Mit Inkrafttreten der gemeinsamen Europäischen Weinmarktordnung am 1. August 2009 (EU-Verordnung Nr. 479/08), nimmt die übergeordnete Kontrollstelle für die Zertifizierung von Weinen ihre Arbeit auf.
Auf Vorschlag des Konsortiums Südtiroler Wein und der Autonomen Provinz Bozen hat die Handelskammer Bozen eine Kontrollstelle für die Weinproduktion der DOC-Weine „Südtirol oder Südtiroler“, „Kalterer oder Kalterersee“ und von Weinen mit fakultativer Angabe von Jahrgang und/oder einen oder mehreren Sorten (vini varietali) eingerichtet.