Unternehmen, die die Jahresgebühr der vorhergehenden Jahre noch nicht gezahlt haben, müssen bei den Beträgen und Zahlungsmodalitäten die folgenden wichtigen Einzelheiten beachten. Für jede weitere Information können Sie sich an den Bereich Buchhaltung, Haushalt und Finanzen wenden.
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Die Jahresgebühr des Jahres 2011 kann mit dem Zahlungsvordruck F24 eingezahlt werden, indem eine verminderte Strafe und Zinsen berechnet werden (siehe
freiwillige Berichtigung).
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Die Jahresgebühren der Jahre 2001 bis 2010 können nur durch die diesbezüglichen
Steuerzahlkarten eingezahlt werden.
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Die Jahresgebühren bezüglich der vorhergehenden Jahre (bis 2000) werden weder mittels Zahlungsvordruck F24 noch mit den alten Kontokorrent-Erlagscheinen gezahlt, sondern anhand der Steuerzahlkarten (inklusive Steuerzuschlag) an den Schaltern des zuständigen Konzessionärs für den Abgabeneinzugsdienst überwiesen.