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Taxi- und Mietwagendienst mit Fahrer

 

Taxi- und Mietwagendienst mit Fahrer, nicht über neun Sitzplätze

Gesetz Nr. 21 vom 15. Jänner 1992

Für die selbständige Ausübung der Tätigkeit als Mietwagenunternehmer mit Fahrer bedarf es der nachfolgend angeführten beruflichen Voraussetzungen: 

  • Besitz des Führerscheines und der entsprechenden Berufsbefähigungsbescheinigung (certificato di abilitazione professionale)
  • Besitz des Nachweises über das erfolgreiche Bestehen der Eignungsprüfung, welche bei der Handelskammer Bozen abgehalten wird.

Für die Ausstellung der vorgeschriebenen Ermächtigung ist die Gemeinde zuständig.

Um hingegen den Dienst als Mietwagen mit Fahrer über neun Sitzplätze (zum Beispiel Bus) ausüben zu können, muss eine entsprechende Befähigungsprüfung beim Amt für Motorisierung abgelegt werden, wo auch die weiteren nötigen Informationen eingeholt werden können.

Vordrucke:

Antrag um Zulassung zur Prüfung (PDF 134,19 KB)

Antrag um Eintragung in das Verzeichnis


 
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