Print
  > Handwerk  > Kaminkehrer 

Kaminkehrer

 

Ausübung des Kaminkehrerberufes

Art. 52 der Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung

Die Tätigkeit als Kaminkehrer wird durch das entsprechende Berufsbild definiert:

Berufsbild  (Link zur Webseite der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol)

Um ins Handelsregister eingetragen zu werden, muss der Inhaber des Kaminkehrerunternehmens (die Mehrheit der Gesellschafter im Fall einer Offenen Handelsgesellschaft, die Mehrheit der Komplementäre im Fall einer Kommanditgesellschaft, die Mehrheit der Verwalter im Fall einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Meisterbrief als Kaminkehrer und Diplom des Feuerungskontrolleurs;
  • Gesellenbrief als Kaminkehrer und in der Folge mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Facharbeiter in einem fachspezifischen Betrieb sowie Diplom des Feuerungskontrolleurs;
  • Oberschuldiplom oder Laureatsdiplom in einem technischen Bereich und in der Folge mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Facharbeiter in einem fachspezifischen Betrieb sowie Diplom des Feuerungskontrolleurs.

Die Feststellung der beruflichen Voraussetzungen erfolgt durch das Amt für Handwerk der Handelskammer. Das Diplom des Feuerungskontrolleurs wird von der Landesagentur Umwelt (Bozen, Amba-Alagi Strasse 35) ausgestellt. 


 


 
Top



I-39100 Bozen | Südtiroler Straße 60
Tel. 0471 945 511 | Fax 0471 945 620
info@handelskammer.bz.it | www.handelskammer.bz.it
Steuernummer: 80000670218 | ISO-Zertifizierung 9001:2008