Gesetz Nr. 298 vom 06. Juni 1974 in geltender Fassung
Für die Eintragung bei der Handelskammer sind erforderlich:
- Besitz des Führerscheines
- Verfügbarkeit eines geeigneten Fahrzeuges mit Zulassung für Autotransporte auf Rechnung Dritter
- Eintragung bzw. Mitteilung über die erfolgte Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrunternehmen, welches vom Amt für Planung und Gütertransporte der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, Crispistraße 8, 39100 Bozen, Telefon 0471 414640, geführt wird
Weitere Informationen auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen.