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Gesundheits- und Schönheitspfleger

 

Schönheitspfleger/in, Kosmetiker/in, Friseur/in, Zahntechniker/in, Orthopädieschuhmacher/in, Orthopädiemechaniker/in, Augenoptiker/in

Berufsbild Schönheitspfleger/in (link zur Webseite der Autonomen Provinz Bozen)
Berufsbild Friseur/in (link zur Webseite der Autonomen Provinz Bozen)

Schönheitspfleger/in, Kosmetiker/in, Friseur/in:
Für die Aufnahme der Tätigkeit als Schönheitspfleger/in, Kosmetiker/in und Friseur/in bedarf es einer Tätigkeitsmeldung bei der gebietsmäßig zuständigen Gemeinde. Die Feststellung der beruflichen Voraussetzungen für diese Tätigkeiten erfolgt bei der Überprüfung der Meldung des Tätigkeitsbeginnes durch die gebietszuständige Gemeinde.

Zahntechniker/in, Orthopädieschuhmacher/in, Orthopädiemechaniker/in, Augenoptiker/in:
Eine der nachfolgend angeführten beruflichen Voraussetzungen ermächtigt zur Aufnahme der Tätigkeit:

  • Diplom einer Fachoberschule bzw. Ausbildungsnachweis, die gemäß den einschlägig geltenden Bestimmungen staatlich anerkannt ist. Das Diplom muss bei der zuständigen Sanitätseinheit registriert werden.
  • Meisterbrief (nur falls Orthopädieschuhmacher)

Die Feststellung der beruflichen Voraussetzungen für diese Tätigkeiten erfolgt bei der Überprüfung des Antrages auf Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister.

Vordruck:
Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns betreffend die Ausübung der Berufe im Hygienegewerbe (PDF 409,87 KB)


 
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