Die vereinheitlichte Meldung wurde durch den Art. 9 des Gesetzesdekrets Nr. 7 vom 31. Januar 2007, umgewandelt mit Abänderungen in das Gesetz Nr. 40 vom 02.04.2007, eingeführt und sieht ein neues, vereinfachtes Verfahren zur Unternehmensgründung vor. Es genügt, eine einzige Meldung in elektronischer Form an das Handelsregister zu übermitteln, und durch das Nachrichtennetz der Handelskammern werden die Daten an die Agentur für Einnahmen, an das NISF und an das INAIL telematisch weitergeleitet. Die vom Handelsregister ausgehändigte Empfangsbestätigung ermöglicht in der Regel, unmittelbar mit der unternehmerischen Tätigkeit zu beginnen.
Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung genügt somit ein einziges, elektronisches Formular an das Handelsregister, um bei Anmeldung, Änderung und Auflassung einer unternehmerischen Tätigkeit alle steuer-, vorsorge- und fürsorgerechtlichen Auflagen gegenüber den beteiligten Körperschaften zu erfüllen.
Im Amtsblatt der Republik Nr. 152 vom 3. Juli 2009 wurde die Durchführungsbestimmung (im pdf Format 95 KB, in italienischer Sprache verfügbar) mit den technischen Normen für die konkrete Umsetzung der Regelung veröffentlicht.
Ab 1. April 2010 ist das neue System für alle Unternehmen, d.h. auch für Einzelfirmen, verbindlich und fungiert als einziges Instrument zur Erfüllung aller meldeamtlichen Verpflichtungen gegenüber Handelskammer, Agentur für Einnahmen, INPS und INAIL. Das neue telematische System verlangt die digitale Unterschrift und die elektronisch zertifizierte Post.
Ab genanntem Datum können somit keine Vordrucke im Papierformat, auch nicht für Einzelfirmen, verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.registroimprese.it oder direkt beim Handelsregister.
Faq Comunica (pdf 497 kb) - (in italienischer Sprache verfügbar) - letzte Angabe vom 31. Mai 2010
Vordruck Sondervollmacht (gültig für alle Meldungen) - pdf 36 kb
Aufstellung der Verwaltungsobliegenheiten - 14 Januar 2011 (in italienischer Sprache verfügbar) - pdf 56 kb
Rundschreiben des Handelsregisters vom 8. September 2009 (pdf 80 kb)
Rundschreiben der gesamtstaatlichen Versicherungsanstalt gegen Arbeitsunfälle (INAIL) Nr. 52 vom 8. September 2009 (in italienischer Sprache verfügbar)
Rundschreiben des Nationalen Institutes für Soziale Fürsorge Nr. 41 vom 26. März 2010 (in italienischer Sprache verfügbar) - pdf 180 kb
Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit - Tätigkeitsbeginn mit sofortiger Aufnahme von Personal (in italienischer Sprache verfügbar) - pdf 217 kb