Die Satzung des Institutes für Wirtschaftsförderung (PDF 133 KB)
Aufgaben, welche die Vorteile einer privatwirtschaftlichen Verwaltung erfordern, wickelt die Handelskammer über den eigenen Sonderbetrieb - Institut für Wirtschaftsförderung ab.
Dieser ist durch eine volle Verwaltungsautonomie und eine Haushaltsgebarung nach privatem Recht gekennzeichnet und ist daher in der Lage, die erforderliche Flexibilität und Schnelligkeit bei der Verwirklichung der geplanten Maßnahmen zu gewährleisten. Die Organe des Sonderbetriebes sind der Präsident, der Verwaltungsrat und das Kollegium der Rechnungsprüfer.
Der Sonderbetrieb gliedert sich in folgende drei Sektionen:
Institut für Wirtschaftsförderung
WIFO - Wirtschaftsforschungsinstitut
- Analysen, Studien und Forschungsarbeiten im Wirtschaftsbereich
- Wirtschaftsinformation
- Zusammenarbeit Schule - Wirtschaft
- Wirtschaftsgesinnung
Schiedsgericht und Mediationsstelle
- Schiedsverfahren
- Schlichtungsverfahren
- Schiedsgutachten
- Vertragsgutachten
- Mediation