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Die Handelskammerorgane

 

Der Präsident

  • gesetzlicher Vertreter der Handelskammer
  • wird vom Kammerrat gewählt

Kammerausschuss

  • besteht aus zwölf Mitgliedern
  • wird vom Kammerrat gewählt

Kammerrat

  • besteht aus 48 Mitgliedern
    • 45 in Vertretung der Wirtschaftssektoren
    • ein Mitglied in Vertretung der Gewerkschaftsorganisationen
    • ein Mitglied in Vertretung der Konsumentenschutzverbände
    • ein Mitglied in Vertretung der Freien Berufe 
  • Die Kammerräte werden von den Wirtschaftsverbänden namhaft gemacht. Die Bestätigung der namhaft gemachten Mitglieder wird vom neu gebildeten Kammerrat in seiner ersten Sitzung vorgenommen.

Das Kollegium der Rechnungsprüfer

  • wird vom Kammerrat ernannt

Alle Organe bleiben fünf Jahre im Amt.


 
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Tel. 0471 945 511 | Fax 0471 945 620
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