Gemäß Regionalgesetz Nummer 7 vom 9. August 1982 vertritt die Handelskammer die Interessen der gesamten Wirtschaft gegenüber der Landesverwaltung, der Regionalverwaltung sowie dem Staat und der Europäischen Union.
Sie trägt aufgrund ihrer Informationstätigkeit zur Stärkung der Wirtschaftsgesinnung im Lande bei.
Aufgrund der systematisch durchgeführten Wirtschaftsforschungstätigkeit und der laufenden Erarbeitung aller wesentlichen Struktur- und Konjunkturdaten liefert sie die Grundlagen für eine sachliche wirtschaftspolitische Diskussion und die entsprechenden Entscheidungen.
Sie beteiligt sich insbesondere an der Erstellung von Fachplänen im Rahmen der Wirtschaftsprogrammierung des Landes und arbeitet Gutachten und Stellungnahmen aus.
Ebenso nimmt sie zur Landesentwicklungs-, Raumordungs- sowie Verkehrsplanung Stellung.