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Das Wesen der Handelskammer

 

Die Handelskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Ihre Tätigkeit ist darum in den Grundzügen durch Gesetze geregelt.

Alle Unternehmen sind, mit wenigen Ausnahmen, zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Die Handelskammer genießt eine weitgehende Verwaltungsautonomie, welche unter Berücksichtigung staatlicher Reformgrundsätze eine Erweiterung erfahren wird.

Sie unterliegt der Aufsicht der Autonomen Provinz Bozen.

Wesen, Funktionen und Aufgaben der Handelskammer sind mit Regionalgesetz (Einheitstext der Regionalgesetze über die Ordnung der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern von Trient und Bozen, genehmigt mit Dekret des Präsidenten des Regionalausschusses vom 12. Dezember 2007, Nummer 9/L), sowie auf der Grundlage der Reformprinzipien des Gesetzes Nummer 580 vom 29. Dezember 1993 und der Satzung der Handelskammer (PDF 206KB) festgelegt.

Tätigkeitsprogramm der Handelskammer Bozen 2012 (22.951 KB)


 
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